Diese Kopie ist Teil einer Urkunde, die über eine Rechtshandlung ausgestellt wurde, die am 13. November 1198 auf dem Landthing der Mark Meiβen zu Collm stattfand. Sie wird im Sächsischen
Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrt. Unter den Zeugen der Rechtshandlung treten mit Konrad und Rudolf von Mahlis erstmals zwei Mitglieder der Familie auf, die in Mahlis ihren Stammsitz hatte
(drittletzte Zeile, Originalschreibweise: Cunradus et Rudolfus de Mals). Abgedruckt ist die Urkunde im Codex pilomaticus Saxoniae Regiae” (I. Hauptteil, Band 3, Nr. 31).